Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr hat am 03.01.2022 eine Anpassung der Übergangsregel für den gewerblichen Drohnenbetrieb in der offenen Kategorie beschlossen. Diese Änderung stellt für viele Fernpiloten eine deutliche Vereinfachung dar. Ein Grund des Beschlusses war, dass es noch keine C-klassifizierten Drohnen am Markt gab und alle aktuellen Geräte als Bestandsdrohnen gelten.
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Jedes Jahr werden tausende Rehkitze beim Mähen von Gras durch Mähmaschinen getötet. Um die Wildtierrettung zu unterstützen, hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) bekannt gegeben, die Anschaffung von Drohnen im Jahr 2023 erneut mit zwei Millionen Euro zu fördern. Die Kopterzentrale unterstützt Sie dabei gerne mit persönlicher Beratung und Drohnen-Komplettpaketen passend für Ihre Anwendung.
Mit kontinuierlichen Neuerungen wird die DJI Mavic 3 Serie um weitere Modelle ergänzt, so dass man mittlerweile davon ausgehen kann, dass hier der neue Industriestandard geschaffen worden ist. Keine uns bekannte Drohnenserie bietet eine solche Vielfalt und Spezialisierung für die Alltagstauglichkeit bei gleichzeitig beeindruckener Kompatibilität der einzelnen Komponenten. Dank kompakter und leichter Bauweisen, entstehen große rechtliche Vorteile mit der Fliegerei innerhalb der EU-Länder und die ersten Zertifizierungen sind ebenfalls schon von DJI durchlaufen.
Mit diesem Leitfaden möchten wir Ihnen den aktuellen Stand und Verfahren zur Umsetzung des EU-Drohnenrechts nahe bringen. Dabei legen wir den Schwerpunkt auf die Fragestellungen von sicherlich 98% unseres Kundenstamms und erheben keinen Anspruch auf absolute Vollständigkeit, eher praktische Handhabung.
Am 13. November steht ein ganz besonderes Event im Kalender:
Unser erster Drohnenworkshop im Kliemannsland!
Zum Jahreswechsel wurde bereits die neue EU-Drohnenverordnung eingeführt. Seit dem 18.06.21 gilt auch die geänderte Luftverkehrsordnung (LuftVO §21a-k) in Deutschland. Die LuftVO überträgt die allgemeinen Vorschriften aus dem EU-Drohnenrecht in das nationale Recht. Dabei gibt es zum Beispiel Änderungen, welche die Geo Zonen betreffen.
Wir haben bereits das Wichtigste in unserem laufend aktualisierten Blogbeitrag EU-Drohnenrecht – Was gilt? zusammengefasst.
Drohnenschulungen und Prüfungen zum Fernpiloten dürfen weiterhin in Präsenz stattfinden. Mit unseren Maßnahmen sorgen wir für Ihre Sicherheit – ohne dass der persönliche Kontakt dabei verloren geht:
Die Kopterzentrale ist bei der Erstbenennung zum Start der EU-Drohnenverordnung als Prüfstelle für Fernpiloten (DE.PStF.002) nach UAS.OPEN.030 (2) c) vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) zertifiziert worden.
Für die aktuelle Ausgabe des Drones Magazins wurde die Kopterzentrale zum Thema „Seminare für gewerbliche Drohnennutzung“ interviewt. Dabei ist ein toller Artikel herausgekommen, der über die Möglichkeiten für Profis informiert.
Bei dem ganztägigen Workshop am 25.09.2020 im Tagungszentrum der Handwerkskammer Hannover waren Teilnehmer aus verschiedenen Gewerken zu Gast, die sich über die Einsatzmöglichkeiten von Drohnen informieren wollten. Die Kopterzentrale hat den Workshop mit Themen wie digitales Aufmaß, Inspektion, Vermessung und Thermografie durchgeführt.
Welche Änderungen wird es geben?
Die EU-Drohnenverordnung (Durchführungsverordnung (EU) 2019/974) sollte zum 01.07.2020 in Kraft treten, allerdings führten unter Anderem die Covid-19 Umstände zu einer Verschiebung auf den 01.01.2021.
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