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 DJ Mavic 2Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr hat am 03.01.2022 eine Anpassung der Übergangsregel für den gewerblichen Drohnenbetrieb in der offenen Kategorie beschlossen. Diese Änderung stellt für viele Fernpiloten eine deutliche Vereinfachung dar. Ein Grund des Beschlusses war, dass es noch keine C-klassifizierten Drohnen am Markt gab und alle aktuellen Geräte als Bestandsdrohnen gelten. 

RehkitzrettungJedes Jahr werden tausende Rehkitze beim Mähen von Gras durch Mähmaschinen getötet. Um die Wildtierrettung zu unterstützen, hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) bekannt gegeben, die Anschaffung von Drohnen im Jahr 2023 erneut mit zwei Millionen Euro zu fördern. Die Kopterzentrale unterstützt Sie dabei gerne mit persönlicher Beratung und Drohnen-Komplettpaketen passend für Ihre Anwendung.

Mavic3 EnterspriseMit kontinuierlichen Neuerungen wird die DJI Mavic 3 Serie um weitere Modelle ergänzt, so dass man mittlerweile davon ausgehen kann, dass hier der neue Industriestandard geschaffen worden ist. Keine uns bekannte Drohnenserie bietet eine solche Vielfalt und Spezialisierung für die Alltagstauglichkeit bei gleichzeitig beeindruckener Kompatibilität der einzelnen Komponenten. Dank kompakter und leichter Bauweisen, entstehen große rechtliche Vorteile mit der Fliegerei innerhalb der EU-Länder und die ersten Zertifizierungen sind ebenfalls schon von DJI durchlaufen.

Neue LuftVO kleinZum Jahreswechsel wurde bereits die neue EU-Drohnenverordnung eingeführt. Seit dem 18.06.21 gilt auch die geänderte Luftverkehrsordnung (LuftVO §21a-k) in Deutschland. Die LuftVO überträgt die allgemeinen Vorschriften aus dem EU-Drohnenrecht in das nationale Recht. Dabei gibt es zum Beispiel Änderungen, welche die Geo Zonen betreffen.

Wir haben bereits das Wichtigste in unserem laufend aktualisierten Blogbeitrag EU-Drohnenrecht – Was gilt? zusammengefasst.

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Benannte Prüfstelle für Fernpiloten
Registriernummer: DE.PStF.002

Einsatzgebiet: deutschlandweit, Teile Europas

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