Anpassung Übergangsregeln offene Kategorie (nach A2), 2022
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr hat am 03.01.2022 eine Anpassung der Übergangsregel für den gewerblichen Drohnenbetrieb in der offenen Kategorie beschlossen. Diese Änderung stellt für viele Fernpiloten eine deutliche Vereinfachung dar. Ein Grund des Beschlusses war, dass es noch keine C-klassifizierten Drohnen am Markt gibt und alle aktuellen Geräte als Bestandsdrohnen gelten.