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Die neue EU Drohnenverordnung
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EU-Drohnenführerschein / Fernpilotenzeugnis, Flugpraxis, Workshops in Theorie & Praxis und online
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EU-Drohnenrecht - Was gilt? - Leitfaden (Stand: Januar 2024)
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EU-Fernpilotenzeugnis, Flugpraxis, Workshops in Theorie & Praxis und ONLINE (A2/STS)
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Kopterzentrale ist anerkannte Stelle, §21d LuftVO, für Kenntnisnachweise
Neuigkeiten
Rehkitzrettung: Förderung vom Bund für Drohnen 2024
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) unterstützt auch 2024 die Wildtierrettung und Rehkitzsuche mit Hilfe von Drohnen mit Wärmebildkameras. Die Förderung erfolgt somit bereits das vierte Jahr in Folge, dieses Jahr mit einer Gesamtfördersumme von 1,5 Millionen Euro. Anträge können bereits bis einschließlich 14. Juni 2024 eingereicht werden.
Das Team der Kopterzentrale berät Sie gerne bzgl. Drohnen-Komplettpaketen passend für diese Anwendung, sowie zu möglichen Einweisungen, Trainings und Ausbildungen inkl. EU-Drohnenführerscheinen.
EU-Drohnenrecht: Die wichtigsten Änderungen zum 01.01.2024
Wichtige Anpassung ab dem 1. Januar 2024: Für die gebräuchlichen Drohnen der OPEN-Klasse C1, C2 und C3 und alle Drohneneinsätze in der speziellen Kategorie (SPEC) muss ein System der Fernidentifikation vorhanden sein muss in das die Betreibernummer (eID) hinterlegt wird. Das Senden der Daten ist ab dem 01.01.2024 vorgeschrieben und der Fernpilot ist für die Aktivierung und Funktion verantwortlich. Außerdem ist die Übergangsfrist für Bestandsdrohnen ausgelaufen