Ein Auszug unserer Kunden
Neuigkeiten
EU-Drohnenrecht - Was gilt? - (Stand: November 2025)
Dieser Leitfaden stellt eine Zusammenfassung des EU-Drohnenrechts und deren aktuelle Umsetzung dar. Dabei legen wir den Schwerpunkt auf die Fragestellungen, die sich ca. 98% unserer Kunden stellen und erheben keinen Anspruch auf absolute Vollständigkeit, sondern eher auf die praktische Handhabung.
EU-Drohnenrecht: Die wichtigsten Änderungen zum 01.01.2024
Wichtige Anpassung ab dem 1. Januar 2024: Für die gebräuchlichen Drohnen der OPEN-Klasse C1, C2 und C3 und alle Drohneneinsätze in der speziellen Kategorie (SPEC) muss ein System der Fernidentifikation vorhanden sein muss in das die Betreibernummer (eID) hinterlegt wird. Das Senden der Daten ist ab dem 01.01.2024 vorgeschrieben und der Fernpilot ist für die Aktivierung und Funktion verantwortlich. Außerdem ist die Übergangsfrist für Bestandsdrohnen ausgelaufen



