Hinweis: Neue Vorordnung zum Betrieb von UAS

Aufgrund der vielen Anfragen zu der im Moment überall sichtbaren „Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten“ möchten wir von der Kopterzentrale einen kurzen Kommentar veröffentlichen:

Die bisher vorgestellte Neuregelung ist ein ENTWURF, der in der nächsten Zeit dem Bundesrat vorgelegt werden soll. Damit ist die Regulierung derzeit in keinster Weise rechtskräftig und weisungsgebend! Alle gewerblichen Drohnenflüge stehen weiterhin unter der Regulierung der NfL-1-786/16.

Da es offenkundig noch einige Detailfragen bis zur Einführung der neuen Verordnung zu klären gibt, ist der Termin für das Inkrafttreten und deren konkreter Inhalt ungewiss.

Unsere Drohnen-Schulungen für den Kenntnisnachweis zum Erlangen der gewerblichen Aufstiegsgenehmigung werden ständig aktualisiert und finden auf dem aktuellen Rechtsstand statt.

Für weitere Informationen Besuchen Sie gerne unsere Webseite im Bereich UAS-UAV-Schulung:

Kopterzentrale-Schulung

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  Seilerstr. 15b, D-30171 Hannover

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Benannte Prüfstelle für Fernpiloten A2 / STS
Registriernummer: DE.PStF.002

Einsatzgebiet: deutschlandweit, Teile Europas

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