Neuigkeiten
EU-Drohnenrecht: Die wichtigsten Änderungen zum 01.01.2024
Wichtige Anpassung ab dem 1. Januar 2024: Für die gebräuchlichen Drohnen der OPEN-Klasse C1, C2 und C3 und alle Drohneneinsätze in der speziellen Kategorie (SPEC) muss ein System der Fernidentifikation vorhanden sein muss in das die Betreibernummer (eID) hinterlegt wird. Das Senden der Daten ist ab dem 01.01.2024 vorgeschrieben und der Fernpilot ist für die Aktivierung und Funktion verantwortlich. Außerdem ist die Übergangsfrist für Bestandsdrohnen ausgelaufen
DJI Mavic 3 Serie - Der zukünftige Industriestandard
Mit kontinuierlichen Neuerungen wird die DJI Mavic 3 Serie um weitere Modelle ergänzt, so dass man mittlerweile davon ausgehen kann, dass hier der neue Industriestandard geschaffen worden ist. Keine uns bekannte Drohnenserie bietet eine solche Vielfalt und Spezialisierung für die Alltagstauglichkeit bei gleichzeitig beeindruckener Kompatibilität der einzelnen Komponenten. Dank kompakter und leichter Bauweisen, entstehen große rechtliche Vorteile mit der Fliegerei innerhalb der EU-Länder und die ersten Zertifizierungen sind ebenfalls schon von DJI durchlaufen.