AGB

Allgemeine Geschäfts-, Leistungs- und Zahlungsbedingungen

1 Allgemeiner Geltungsbereich
a) Die folgenden Geschäfts-, Leistungs- und Zahlungsbedingungen gelten für alle Angebote und Verträge der Firma Kopterzentrale GmbH, sowie deren Töchtern (nachfolgend „Kopterzentrale“ genannt). Sie werden durch Erteilung des Auftrags in vollem Umfang vom Auftraggeber anerkannt.
b) Alle Vereinbarungen zwischen der Kopterzentrale und dem Kunden haben schriftlich zu erfolgen. Abweichende Vereinbarungen, mündliche Nebenabreden, Zusicherungen und sonstige Zusagen, gleich welcher Art und durch wen (Vertreter und Mitarbeiter der Kopterzentrale), entfalten nur dann eine Wirksamkeit und Verbindlichkeit, sofern diese durch Kopterzentrale schriftlich bestätigt wurden.

2 Angebote und Vertragsabschluss
a) Angebote sind bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung unverbindlich und freibleibend, es sei denn, dass diese ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden. Sie erfolgen unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung, wobei wir für die sorgfältige Auswahl seiner Lieferanten einsteht.
b) Der Vertrag kommt, ungeachtet der Annahme des Angebots von der Kopterzentrale durch den Kunden, erst dann rechtsverbindlich zustande, sofern die Annahme des Angebots schriftlich z. B. per Email durch uns bestätigt wurde oder spätestens mit Erhalt der gelieferten Ware an den Kunden oder Ausführung von Leistungen in Teilen oder als Ganzes.
c) Die Auftragsbestätigung bestimmt den Umfang der vertraglich festgelegten Leistung. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung bilden keine vertragsgemäße Grundlage. Der Kunde erklärt sich allerdings auch nach Erhalt der Auftragsbestätigung bereit, Änderungsvorschläge von uns zu akzeptieren, solange diese für ihn zumutbar sind.

3 Leistungsumfang und Stornierung
a) Für den Umfang und Inhalt der von der Kopterzentrale zu erbringenden Leistungen ist unser schriftliches Angebot bzw. unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend.
b) Die Kopterzentrale führt ihre Leistungen mit größter Sorgfalt unter Beachtung der allgemeinen Qualitätsstandards und unter Berücksichtigung der Bedürfnisse ihrer Kunden durch. Gegenstand des Vertrages ist die in der jeweiligen Bestellung vereinbarte Leistung und deren konkrete Leistungsspezifikation.
c) Enthält die Leistungsspezifikation der Leistung Lücken, Fehler, Auslegungsspielräume, Unklarheiten oder es fehlen Detaillierungen, ist die Kopterzentrale dazu berechtigt, die Leistung nach eigenem Ermessen zu erfüllen.
d) Die Kopterzentrale räumt ihrem Kunden an allen im Rahmen der Tätigkeit für den Kunden erstellten endgültigen Arbeitsergebnissen das zeitlich und örtlich unbeschränkte, unwiderrufliche, nicht ausschließliche Nutzungsrecht zur beliebigen Benutzung innerhalb des Unternehmens des Kunden ein.
e) An Abbildungen, Zeichnungen, Skizzen, Fotos, Videos, Dokumenten, Kalkulationen, Modellen und gefertigten Bauteilen sowie sonstigen Unterlagen und Medien, die zur Erfüllung der Leistung erstellt worden sind, behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Vor ihrer Weitergabe an Dritte in Auszügen oder als Ganzes bedarf der Kunde der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Kopterzentrale.
f) Die Kopterzentrale ist berechtigt, die zur Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Leistungen auch durch von Ihr bestimmte Mitarbeiter / Vertreter ausführen zu lassen.
g) Die Kopterzentrale ist berechtigt, bei Ausweitung des Auftragsumfanges, eines nicht nur unerheblichen Mehraufwandes (u. a. an Personal, Zeit und Fahrtkosten), Nachträge zu stellen, um insoweit einer Kostenausweitung entgegenzutreten. Über die Notwendigkeit sowie den Umfang von Nachträgen wird der Kunde zeitnah in Kenntnis gesetzt. Nach Möglichkeit soll vor der Erstellung von Nachträgen hierüber ein Einvernehmen mit dem Kunden erzielt werden.
h) Bei Mängelrügen muss der Kopterzentrale die Gelegenheit zur Prüfung an Ort und Stelle gegeben werden. Die Prüfung erfolgt grundsätzlich in der Betriebsstätte der Kopterzentrale. Bei berechtigten Mängelrügen erfolgt kostenlose Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist. Bei zweimaligem Fehlschlagen der Nacherfüllung kann eine Ersatzlieferung oder Herabsetzung der Vergütung bzw. Rückgängigmachung des Vertrages verlangt werden. Handelt es sich beim Auftraggeber um einen Endverbraucher, der die Leistung ausschließlich zum privaten Eigengebrauch entgegennimmt, kann dieser wahlweise statt der Nacherfüllung Neuherstellung bzw. Ersatzlieferung verlangen. Dies gilt jedoch nicht, soweit aus der Sicht des Auftragnehmers die Neuherstellung bzw. Ersatzlieferung gegenüber der Nacherfüllung unverhältnismäßig erscheint.
i) Bei Gutachtertätigkeiten hat der von der Kopterzentrale eingesetzte Gutachter seine Arbeiten unabhängig, unparteiisch, gewissenhaft, weisungsfrei und persönlich zu erbringen.

4 Preise und Zahlungsbedingungen
a) Alle angebotenen Preise verstehen sich in EURO. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in den Preisen eingeschlossen. Sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
b) Für den Fall, dass Versandkosten anfallen, sowie Kosten einer ggf. nach Vereinbarung mit dem Auftraggeber abgeschlossenen Transportversicherung trägt diese der Kunde / Auftraggeber.
c) Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend zu ändern, wenn nach Vertragsschluss bei der Abwicklung des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen – insbesondere aufgrund von Materialpreisänderungen, Tarifabschlüssen, geänderten gesetzlichen Regelungen oder unvorhersehbaren, erschwerten Arbeitsbedingungen, die wir nicht zu vertreten haben – eintreten.
d) Preise für jegliche Leistungen und Lieferungen sind gemäß des schriftlichen Auftrages in der darin geregelten Weise in voller Höhe, ohne Abzug, zahlbar.
e) Sofern nichts anderes vereinbart, sind unsere Rechnungen sofort, ohne Abzüge nach Rechnungserhalt zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend der Folgen des Zahlungsverzuges. Wir behalten uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
f) Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von uns anerkannt oder unbestritten sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
g) Die Kopterzentrale ist im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden oder bei schuldhafter Verletzung sonstiger vertraglicher Pflichten berechtigt unter Vorbehalt aller sonstigen Rechte dem Kunden einmalig, eine angemessene Frist zu setzen (10 Kalendertage) und nach ergebnislosem Fristablauf vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu verlangen. Der Schaden kann dabei von der Kopterzentrale entweder pauschal bei 50 % des Vertragspreises (ohne Nachweis eines Schadens) angesetzt werden oder den Ersatz des tatsächlichen Schadens bedeuten.
h) Die Kopterzentrale behält sich das Recht vor bei Vertragsabschluss eine Vorschusszahlung zu fordern. Diese Vorauszahlung muss in Angebot und Rechnung schriftlich aufgeführt werden. Bei einer späteren Stornierung eines solchen Auftrags durch den Kunden, wird die Vorauszahlung als Schadensersatz fällig.

5 Flugaufträge und Mitwirkungspflichten des Kunden
a) Flugaufträge werden nur nach den gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt. Ein Fliegen über Personen, bei erhöhter Feuchtigkeit, Regen, Schnee oder bei starkem Wind ist ausgeschlossen.
b) Im Rahmen der Durchführung von Flugdienstleistungen ist der Kunde verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass die Kopterzentrale für Start und Landungen einen entsprechend geeigneten Bereich vorfindet (Sicherheitsgrund). Es darf sich keine Gefährdung für Menschen, Tiere oder Sachgegenstände durch das Fluggerät ergeben.
c) Kann der Auftrag durch die schuldhafte Verletzung der Mitwirkungspflichten des Kunden nicht bzw. nur teilweise oder unter erschwerten Bedingungen durchgeführt werden, so darf die Kopterzentrale die vereinbarte Vergütung oder zusätzliche Aufwendungen in Rechnung stellen.
d) Der Auftraggeber hat generell dafür Sorge zu tragen, dass der Kopterzentrale alle für die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags erforderlichen Auskünfte, Dokumente, Zugänge, Materialien, Informationen und Medien unentgeltlich und rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden.

6 Eigentumsvorbehalt
a) Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren, Flugsystemen, Einzelteilen Spezialanfertigungen, Medien, Skizzen, Entwürfen, Konzeptionen, Entwicklungen und Dokumenten bis zum Eingang sämtlicher Zahlungen aus dem zugrunde liegenden Vertragsverhältnis vor. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes ist dem Kunden eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung untersagt.
b) Ferner hat der Kunde die Kopterzentrale von allen Zugriffen Dritter, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie sonstigen, auch nur möglichen, bzw. drohenden Beeinträchtigungen seines Eigentums unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Der Kunde ist verpflichtet der Kopterzentrale alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtung und durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter entstehen.
c) Bei Konstruktions- und Entwurfsleistungen, bei Berechnungs- und Visualisierungsarbeiten ist die Übergabe der Rohdaten – z. B. CAD-Modelle, Sensorwerte, Bilder – nicht regulärer Bestandteil einer Leistung. Dem Kunden werden die fertigen Produkte regelmäßig in Exportmodellen, Zeichnungen oder sonstigen für die Vertragserfüllung nötigen Formaten übergeben.

7 Liefertermine und Fristen
a) Im Rahmen der Auftragsbestätigung vereinbarte Liefer- und Ausführungstermine sind nur bindend, wenn sie ausdrücklich als verbindliche Liefertermine schriftlich von der Kopterzentrale bestätigt wurden. Sollten nachträglich Vertragsänderungen schriftlich fixiert werden, ist ein neuer Liefertermin zu vereinbaren.
b) Teillieferungen und Teilleistungen sind, soweit für den Kunden zumutbar, zulässig. Sollte ein fester Liefertermin vereinbart worden sein, so hat der Kunde für den Fall, dass die Kopterzentrale mit Ihren Arbeiten in Verzug geraten, eine angemessene Nachfrist  (mindestens von 2 Wochen) zu setzen. Die Lieferung sowie Ausführung der vereinbarten Leistungen durch die Kopterzentrale erfolgt unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung. Der Kunde wird von der Kopterzentrale sofort informiert, wenn die
vorgesehene Selbstbelieferung nicht möglich ist. In einem solchen Falle liegt es im Ermessen der Kopterzentrale den Kunden mit einem Produkt eines anderen Lieferanten zu beliefern, sofern dieses von vergleichbarer Art und Güte ist.
c) Die Kopterzentrale ist ebenfalls berechtigt, ein Produkt eines anderen Herstellers zu liefern und zu verwenden, wenn dieses dem neusten Stand der Technik und Entwicklung entspricht und deshalb dem ursprünglichen Produkt überlegen ist. Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt oder in Folge von Ereignissen wie Streik oder Aussperrung, egal ob dies die Kopterzentrale oder deren Lieferanten betrifft, hat die Kopterzentrale, auch bei verbindlich vereinbarten Liefer- und Ausführungsterminen, nicht zu verantworten.

8 Widerrufsrecht
a) Widerruf von terminierten Veranstaltungen oder Deinstleistungsterminen durch den Kunden: Der Kunde kann schriftlich kündigen und seinen Termin widerrufen. Auch im Fall der frist- und formgerechten Kündigung durch den Kunden, kann eine Stornierungsgebühr in fällig werden. Grundsätzlich gilt bei gänzlicher Stornierung durch den Kunden folgende Prozentsätze, ausgehend von der vereinbarten Vergütung:
   ▪ Bis zu 15 Kalendertage vor dem Leistungstermin 0%
   ▪ 8 bis 14 Kalendertage vor dem Leistungstermin 20%
   ▪ 4 bis 7 Kalendertage vor dem Leistungstermin 40%
   ▪ 0 bis 3 Kalendertage vor dem Leistungstermin 60%
Bei der bereits erfolgten Bereitstellung von Dokumenten durch die Kopterzentrale (z. B. Vorbereitungsunterlagen), wird unabhängig der Stornierungsfrist eine Mindestgebühr von 100 Euro zzgl. MwSt. fällig.
b) Dem Kunden wird statt der Kündigung das Recht eingeräumt, ohne Mehrkosten eine Ersatzperson für die Teilnahme an der von ihm gebuchten und bestätigten Veranstaltung zu stellen.
c) Die Kopterzentrale behält sich ein Widerrufsrecht aus organisatorischen Gründen (z. B. Krankheit und Ausfall von Fluglehrern, nicht geeignetes Wetter Flugvorhaben, nicht genügend Anmeldungen für Seminare) vor. Der Widerruf darf spätestens 20 Stunden vor terminierten Beginn erfolgen. In solchen Fällen wird ein Ersatztermin vereinbart. Sollte es zu keiner Einigung eines Ersatztermins kommen, werden alle bereits gezahlten Gebühren von der Kopterzentrale unverzüglich zurückerstattet, sofern keine Unterlagen im Vorfeld ausgegeben worden sind. Weitergehende Ansprüche gegen die Kopterzentrale sind jedoch ausgeschlossen.

9 Gewährleistung und Haftung
a) Wir behandeln alle uns zur Auftragsausführung überlassenen Gegenstände mit größter Sorgfalt. Sollte gleichwohl ein Verlust, eine Beschädigung oder sonstige schädliche Einwirkungen auf diese Gegenstände vorkommen, so ist unsere Haftung auf dem vom Auftraggeber nachzuweisenden Materialwert beschränkte. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
b) Besteller, die im fremden Auftrag handeln haften neben ihren Auftraggeber für die Erfüllung des Vertrags, insbesondere für die Begleichung der Rechnung.
c) Der Kunde hat die gelieferte Ware umgehend nach Erhalt zu untersuchen und bei einer Mangelerscheinung dies unverzüglich schriftlich gegenüber der Kopterzentrale anzuzeigen. Bei einem offensichtlichen Mangel ist die Mängelrüge innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Ware bei der Kopterzentrale anzuzeigen.
d) Gewährleitungsansprüche bestehen nur bei erheblichen Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei erheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit. Soweit ein von der Kopterzentrale zu vertretender Mangel an der bestellten Lieferung oder der erbrachten Leistung vorliegt, ist die Kopterzentrale zur Nacherfüllung berechtigt und verpflichtet, dies in einer angemessenen Frist zu tun. Die Nacherfüllung liegt in der Beseitigung des Mangels oder in der Lieferung einer neuen Ware. Ist die Nacherfüllung erfolgreich, so ist eine Herabsetzung des Kaufpreises oder ein Rücktritt vom Vertrag seitens des Kunden ausgeschlossen. Die Gewährleitungsfrist bei Neuware beträgt 2 Jahre ab Auslieferung, bei gebrauchter Ware 1 Jahr, sofern der Kunde Verbraucher ist.
e) Jegliche Gewährleistungsansprüche erlöschen mit sofortiger Wirkung, sobald eine nicht von der Kopterzentrale autorisierte Person Eingriffe an der Ware vornimmt.
f) Gewährleistungsansprüche gelten ausschließlich für den Erstkäufer und sind nicht übertragbar.
g) Ist der Kunde Unternehmer, behalten wir uns bei Vorliegen eines Mangels die Wahl der Art der Nacherfüllung vor.
h) Ist der Kunde Unternehmer, beträgt die Gewährleistungsfrist immer ein Jahr. Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt.
i) Dem Kunden stehen keine Gewährleistungsrechte für Defekte oder Schäden zu, die aufgrund Missbrauch, Fahrlässigkeit, ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, Bedienungs- oder Anwendungsfehlern, unsachgemäße Installation, ungenügende Wartung, unautorisierter Modifikation, Missachtung oder Nichtbefolgung der Betriebsanweisung, fehlerhafter Montage, fehlerhafter Inbetriebnahme, normalen Verschleiß, unautorisierte Öffnungs-, Reparatur- oder Veränderungen am Produkt, übermäßige Beanspruchung oder aus anderen Gründen, die nicht im Rahmen des vorgesehenen Gebrauchs liegen oder durch Unfall oder Feuer entstehen.
j) Die Kopterzentrale haftet uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung ihrerseits, ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Kopterzentrale haftet nicht für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, wenn diese Schäden nicht in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Soweit die Haftung der Kopterzentrale ausgeschlossen oder beschränkt ist, gelten diese Regelungen auch für die persönliche Haftung von Mitarbeitern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.

10 Datenschutz
Die Kopterzentrale sieht die ordnungsgemäße Verarbeitung personenbezogener Daten als sehr wichtig an. Die in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarungen sind in der Datenschutzerklärung, die auf https://www.kopterzentrale.de/datenschutz/ zu finden ist, festgelegt.

11 Gerichtsstand
a) Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
b) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus den Geschäftsbeziehungen ist der Sitz der Kopterzentrale. Alleiniger Gerichtsstand ist somit Hannover. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klagehebung nicht bekannt ist.

12 Schlussbestimmungen
a) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

Stand: 12.08.2019

Kopterzentrale GmbH
Seilerstr. 15b
D-30171 Hannover

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  +49 511 94041972

Benannte Prüfstelle für Fernpiloten
Registriernummer: DE.PStF.002

Einsatzgebiet: deutschlandweit, Teile Europas

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