Die "alten" nationalen Kenntnisnachweise von den damaligen Anerkannten Stellen waren mit einer Übergangsregelung nur bis einschließlich 2021 gültig. Weitere Details finden Sie auch in unserem Leitfaden zum EU-Drohnenrecht.
Außerdem könnten die Nachweise über dieses Datum hinaus beim LBA in den EU-Kompetenznachweis umgeschrieben werden. Dann sind sie gültig bis zum angegebenen Gültigkeitsdatum auf dem Kenntnisnachweis. Auf diesem Weg erhalten Sie auch Ihre Fernpiloten-ID, die z. B. für die Prüfung zum Fernpilotenzeugnis bekannt sein muss.