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Die "alten" nationalen Kenntnisnachweise von den damaligen Anerkannten Stellen waren mit einer Übergangsregelung nur bis einschließlich 2021 gültig. Weitere Details finden Sie auch in unserem Leitfaden zum EU-Drohnenrecht.

Außerdem könnten die Nachweise über dieses Datum hinaus beim LBA in den EU-Kompetenznachweis umgeschrieben werden. Dann sind sie gültig bis zum angegebenen Gültigkeitsdatum auf dem Kenntnisnachweis. Auf diesem Weg erhalten Sie auch Ihre Fernpiloten-ID, die z. B. für die Prüfung zum Fernpilotenzeugnis bekannt sein muss.

 

Neuigkeiten

Anpassung Übergangsregeln offene Kategorie (nach A2), bis Ende 2023 verlängert

 Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr hat am 03.01.2022 eine Anpassung der Übergangsregel für den gewerblichen Drohnenbetrieb in der offenen Kategorie beschlossen. Diese Änderung stellt für viele Fernpiloten eine deutliche Vereinfachung dar. Ein Grund des Beschlusses war, dass es noch keine C-klassifizierten Drohnen am Markt gab und alle aktuellen Geräte als Bestandsdrohnen gelten. 

Rehkitzrettung: Förderung vom Bund für Drohnen 2023

Jedes Jahr werden tausende Rehkitze beim Mähen von Gras durch Mähmaschinen getötet. Um die Wildtierrettung zu unterstützen, hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) bekannt gegeben, die Anschaffung von Drohnen im Jahr 2023 erneut mit zwei Millionen Euro zu fördern. Die Kopterzentrale unterstützt Sie dabei gerne mit persönlicher Beratung und Drohnen-Komplettpaketen passend für Ihre Anwendung.

Referenzen (Auszug)

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  Seilerstr. 15b, D-30171 Hannover

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  +49 511 94041972

Benannte Prüfstelle für Fernpiloten
Registriernummer: DE.PStF.002

Einsatzgebiet: deutschlandweit, Teile Europas

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