Die Kenntnisnachweise von den ehemaligen Anerkannten Stellen sind mit einer Übergangsregelung in 2021 weiter gültig, die Details finden SIe auch in unserem Leitfaden zum EU-Drohnenrecht.
Weiterhin können die Kenntnisnachweise über dieses Datum hinaus beim LBA in den EU-Kompetenznachweis umgeschrieben werden. Diese sind dann gültig bis zum angegebenen Gültigkeitsdatum auf dem Kenntnisnachweis. Auf diesem Weg erhalten Sie auch Ihre Fernpiloten-ID, die z. B. für die Prüfung zum Fernpilotenzeugnis bekannt sein muss.