Nach der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 gibt es zwei Drohnenführerscheine, die aufeinander aufbauen:
A1/A3 - Kompetenznachweis: Das ist die Grundlagenprüfung, die in einem Onlineverfahren vom Luftfahrt-Bundesamt angeboten wird.
A2 - Fernpilotenzeugnis: Dieser Nachweis vertieft die Kompetenzen und wird von benannten Prüfstellen für Fernpiloten (PStF) - wie wir es sind - angeboten. Grundlage hierfür ist eine Präsenz- oder Live-überwachte Onlineprüfung.