Die Bezeichnung der zwei offiziellen Qualifikationsnachweise sind
1. Kompetenznachweis (A1/A3)
2. Fernpilotenzeugnis (A2)
Die Bezeichnung "EU-Drohnenführerschein" hat sich umgangssprachlich für diese aufeinander aufbauenden Nachweise eingebürgert. Der häufig noch anzutreffende "Drohnenführerschein" (also ohen EU) bennent umgangssprachlich meist die "alten" Kenntinsnachweise von anerkannten Stellen nach §21d LuftVO, die bis zum 30.12.2020 aktiv waren.